Liebe Kund*innen,
auf Grund des „Kliniksterbens“ und der massiven Überlastung aller Kolleginnen und Kollegen haben wir Tierärzte beschlossen, die Kliniken zu entlasten und hierfür einen Notdienst rund um die Uhr einzurichten.
Es gilt folgende Notdienstregelung:
Während der Woche hat die diensthabende Praxis des Kreises Paderborn bis 22 Uhr Rufbereitschaft.
An Wochenenden (Samstag und Sonntag) und an Feiertagen ist die diensthabende Praxis von 8-20 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten übernehmen die Kolleg*innen der Tierklinik in Bielefeld den Dienst für unseren Kreis.
Die „Notfallsprechstunden“, die wir bisher samstags, sonntags und an Feiertagen angeboten haben, entfallen dadurch.
Die zentralen Notdienstnummer lautet: 0900 110 10 10 (0,69€/min)
Außerhalb der Zeiten wenden Sie sich bitte an
- die Tierklinik Bielefeld (Montag 07:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr / Samstag 18:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr und ab Sonntag Abend 18:00 Uhr): Bechterdisser Str. 6, TEL 0521 260 370
- das Tierärztliche Zentrum für Kleintiere in Herford (An Wochenenden und Feiertagen von 10-18 Uhr): Goebenstraße 52, 32051 Herford, TEL: 05221 55234
- die Tierklinik in Recklinghausen rund um die Uhr: Am Stadion 113, TEL 02361 90 45 980
- die Tierärztliche Hochschule Hannover rund um die Uhr: Bünteweg 9, TEL 0511 95 36 200
- die Kleintierklinik Hannover rund um die Uhr: Hildesheimer Str. 386, TEL 0511 98 63 4848
- die Tierklinik Nienburg rund um die Uhr: Verdener Landstr. 220, TEL 05021 91 21 10
Schokoladenrechner:
Wichtig! Es gilt bundesweit eine Regelung zum tierärztlichen Notdienst:
Die Behandlungskosten im Notdienst und den Notfallsprechstunden müssen zum erhöhten Satz nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden. Zudem wurde die GOT 2020 um die sog. Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro (zzgl. MwSt.) ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und den Notfallsprechstunden am Wochenende zur Verfügung zu stehen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu den Notdienstzeiten Medikamente ebenfalls NUR mit der Notdienstpauschale verkaufen dürfen!